Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung) 

Das Wichtigste vorab:
Alle auf dieser Website im Bereich "Produkte" spezifizierten Werkstoffe sind ohne Einschränkung RoHS konform im Sinne der Richtlinie 2011/65/EU, da sie kein oder weniger als 0,1 % Blei enthalten und auch sonst keine in der Stoffliste aufgeführten, nicht zulässigen Stoffe enthalten.  

Grundlegende Informationen zur Richtlinie 2011/65/EU:

RoHS beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie in homogenen Werkstoffen dieser Geräte.

Die Richtlinie 2011/65/EU bildet den rechtlichen Kern des RoHS-Systems in der EU. Sie wurde seit 2011 durch Erweiterungen der Stoffliste (RoHS 3) und zahlreiche delegierte Rechtsakte fortentwickelt. Insbesondere die Ausnahmen-Listen (Anhang III/IV) werden regelmäßig überprüft und angepasst, um technische Entwicklungen, Substitutionsmöglichkeiten und wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.

 

Entwickungsschritte
Zeitraum Entwicklung
2002/2003 Erste RoHS-Richtlinie (2002/95/EG)
2011 Neufassung: 2011/65/EU („RoHS 2“) – EU-weit verbindlich mit CE-Konformitätspflichten
2015 Erweiterung der Stoffliste (Phthalate) durch 2015/863 („RoHS 3“)
2012–2025 Zahlreiche delegierte Richtlinien zu Ausnahmen, Befristungen und technischen Anpassungen (Cadmium, Blei, Quecksilber etc.)
2025/2026 Aktualisierung und klare Ablaufdaten für zentrale Blei-Ausnahmen in Anhang III, außerdem spielt die Gerätekategorie für die Ausnahmen eine Rolle

 

Aufgrund der komplexen und fortlaufend angepassten Ausnahmeregelungen der RoHS-Richtlinie ist eine pauschale Bewertung bleihaltiger Werkstoffe nicht möglich.
Die rechtsverbindliche Beurteilung der RoHS-Konformität eines Produkts obliegt dem Hersteller bzw. Inverkehrbringer des jeweiligen Endgeräts und richtet sich nach dessen konkreter Anwendung und Gerätekategorie.